Fragen & Antworten
Für ihren Umzug besteht eine Bertriebshaftpflichtversicherung und eine Transportversicherung.
Wer trägt den Schaden, wenn in einem Karton mit Geschirr einige Teile als Scharben in der neuen Wohnung ankommen? Wenn der Spediteur das Geschirr eingepackt und auch den Transport übernommen hat, tritt die Haftung des Spediteurs ein. Wenn Sie das Geschirr selbst eingepackt haben, kann der Spediteur keine Haftung übenehmen und Sie müssen den Schaden selbst tragen. Pause, "Z`nüni" ?Nach der ersten Etappe ( Laden des Umzugsgut ) geht das Zügelteam in die "Z`nünipause" ins nächst gelegene Restaurant. Wenn sie das "Z`nüni" selbst organisieren möchten, nehmen wir das dankend an.
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